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    Unter Franchise versteht man die jährliche Kostenbeteiligung der versicherten Person. Die gesetzliche Mindestfranchise beträgt aktuell (2011) Fr. 300.- pro Jahr. Die Versicherer können jedoch den  Versicherten die Möglichkeit geben, sich stärker an den Kosten zu beteiligen, als dies im KVG vorgeschrieben ist. Die Beiträge der wählbaren Franchise bewegen sich im Moment zwischen Fr. 400.- und Fr. 2’500.-. Je nach Höhe der Wahlfranchise gibt es unterschiedliche Prämienrabatte, welche sehr hoch ausfallen können. Für eine gesunde Person lohnt sich die Wahl einer höheren Franchise bereits im ersten Jahr, es können erhebliche Prämienkosten eingespart werden.

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