Nichtpflichtige Medikamente
Medikamente welche nicht von der Grundversicherung bezahlt werden
Nichtpflichtige Medikamente sind Arzneimittel, welche nicht zum gesetzlich geregelten Leistungsumfang der Grundversicherung gehören. Die Kosten für nicht bezahlte Medikamente können nur über eine Zusatzversicherung gedeckt werden. Allerdings ist auch bei Zusatzversicherungen die Kostendeckung für bestimmte Präparate ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlage
Die Zulassungsbehörde Swissmedic prüft Arzneimittel auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Im Anschluss erfolgt eine Einteilung in die Verkaufskategorien A-E. Nichtpflichtige Medikamente gehören den Kategorien C-E an und sind nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt.
Die Kategorien besagen Folgendes:
C: Es erfolgt eine rezeptfreie Abgabe nach einer fachlichen Beratung durch die Apotheke
D: Das Präparat ist in Apotheken und Drogerien frei erhältlich
E: Das Präparat darf in allen Geschäften rezeptfrei verkauft werden
Die gesetzliche Grundlage für das Zulassungsverfahren der Swissmedic ist im Heilmittelgesetz geregelt. Informationen zur Spezialitätenliste bietet das BAG.
Keine Kostendeckung
Arzneimittel, welche nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, sind von der Grundversicherung nicht bezahlte Medikamente. Sie werden selbst dann nicht erstattet, wenn der behandelnde Arzt ein Rezept ausstellt. Die Kosten für Nichtpflichtige Medikamente müssen Sie als Patient also selbst tragen. Allerdings können Sie zu diesem Zweck eine Zusatzversicherung abschliessen.
Zusatzversicherung für Nichtpflichtige Medikamente
Es steht den Krankenkassen frei, für nicht bezahlte Medikamente Zusatzversicherungen anzubieten. Erkundigen Sie sich vorab, welche Nichtpflichtige Medikamente von der Zusatzversicherung übernommen werden und in welcher Höhe eine Kostendeckung erfolgt, da sich die Verträge der Krankenkassen unterscheiden können. Schliessen Sie eine solche Zusatzversicherung ab, haben Sie Anspruch auf Kostendeckung der vertraglich vereinbarten Arzneimittel, selbst wenn diese nicht in der Spezialitätenliste geführt sind. Diese Arzneimittel sind frei im Handel erhältlich, Sie benötigen kein Rezept zum Erwerb. Natürlich müssen Sie zwecks Kostenerstattung eine Quittung bei der Krankenkasse einreichen. Es gibt allerdings Präparate, die auch nicht von der Zusatzversicherung übernommen werden, sogenannte pharmazeutische Präparate mit spezieller Verwendung. Dazu zählen beispielsweise Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel. Eine entsprechende Liste ist unter http://www.lppv.ch/ zu finden.
Tags: Medikament, Medikamente, Nichtpflichtige Medikamente, VVG Medikamente








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